Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich am Mittwoch (10.00 Uhr) erneut mit dem Rundfunkbeitrag. Die Kläger sind Inhaber einer Wohnung, einige von ihnen auch Inhaber einer Zweitwohnung. Sie machen überwiegend geltend, nur ein Radiogerät, aber kein Fernsehgerät oder nur ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zu besitzen.