20.01.2017 07:47 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis

Ein Gericht in Südkorea lehnt den Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab. Laut Urteilsbegründung liegen keine Beweise vor, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen gegen Lee Jae-Yong wegen Bestechung, Veruntreuung und Meineid fortsetzen.

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