Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der jetzt vom Landgericht Düsseldorf Recht bekommen hat. Demzufolge darf der Mobilfunkanbieter keine Klauseln mehr verwenden, die eine nachträgliche Freischaltung kostenpflichtiger Datenpakete ohne Zustimmung des Verbrauchers ermöglichen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.