18.01.2017 17:38 Uhr, Quelle: WirtschaftsWoche
Bundesarbeitsgericht: Bundesrichter stärken Rechte von Betriebsräten
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Betriebsräten gestärkt. Sie seien berechtigt, ihre Arbeit vor dem Schichtende einzustellen, wenn sonst die im Arbeitszeitgesetz festgelegte Ruhezeit nicht einzuhalten ist.
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