23.12.2016 12:19 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: Google nicht zur eigenständigen Überprüfung von Inhalten verpflichtet
Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe ist ein Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.
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