Erst hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, nun legen die Richter in einem aktuellen Urteil nochmals nach: Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen das EU-Recht.