19.12.2016 14:55 Uhr, Quelle: Heise
Recht auf Datenportabilität soll Meta- und Rohdaten umfassen
Der Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung auf die Herausgabe persönlicher Informationen sei breit auszulegen und beziehe sich etwa auf Rohdaten von Fitness-Armbändern oder Smart Meter, meinen die EU-Datenschutzbeauftragten.
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