Illegale Preisabsprachen sind in Deutschland und der EU verboten. Berühmtestes Beispiel eines solchen Kartells stellt wohl das Glühbirnen-Kartell dar, bei dem unter anderem die maximale Nutzungsdauer festgelegt und beschnitten wurde. Jetzt hat die EU-Kommission vier Akku-Produzenten aufgrund einer Kartellbildung zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 166 Millionen Euro verurteilt.
Betroffen sind