24.11.2016 17:01 Uhr, Quelle: golem
BGH-Urteil: Keine Störerhaftung bei gehacktem WLAN-Passwort
Sicherheitslücken bei Routern dürfen nicht zu Lasten von Nutzern gehen. Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht. (Router, DSL)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info