24.11.2016 16:58 Uhr, Quelle: CHIP

WLAN-Urteil des BGH: Voreingestellter Schlüssel muss nicht geändert werden

Man darf sich auf die Sicherheit des durch den hersteller voreingestellten Schlüssels für den eigenen Router velassen. Das hat der BGH emntschieden. Internetnutzer, die trotzdem gehackt werden, haften nicht für entstehende Schäden.

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