24.11.2016 16:58 Uhr, Quelle: CHIP
WLAN-Urteil des BGH: Voreingestellter Schlüssel muss nicht geändert werden
Man darf sich auf die Sicherheit des durch den hersteller voreingestellten Schlüssels für den eigenen Router velassen. Das hat der BGH emntschieden. Internetnutzer, die trotzdem gehackt werden, haften nicht für entstehende Schäden.
Weiterlesen bei CHIP
JustMac.info