23.11.2016 12:01 Uhr, Quelle: Heise
Verfassungsklage von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht gescheitert
Presseverleger dürfen seit 2013 Geld verlangen, wenn Suchmaschinen ihre Artikel ausschnittsweise im Internet verbreiten. Die Details sind allerdings unklar. Das sieht auch das Verfassungsgericht so. Yahoo soll aber zunächst die Fachgerichte bemühen.
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