17.11.2016 09:28 Uhr, Quelle: golem
Bundesnetzagentur: VPN-Anbieter müssen keine Vorratsdaten speichern
Die Bundesnetzagentur weiß manchmal selbst nicht genau, welche Telekommunikationsprovider Vorratsdaten speichern müssen. Für bestimmte Anbieter gelten die Anforderungen jedoch nicht. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)
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