Vergriffene Werke dürfen in der EU nur mit der Zustimmung des Urhebers digital vervielfältigt werden. Dieser muss dabei tatsächlich über die Verwendung seines Werkes informiert werden, entschied das Gericht. In Frankreich hatten zwei Autoren geklagt, deren Werke ohne ihr Wissen digital weiterverwendet wurden. (Urheberrecht, Politik/Recht)