15.11.2016 10:10 Uhr, Quelle: Heise
NSA-Untersuchungsausschuss bekommt geheime Selektorenliste nicht
Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege das Informationsinteresse des NSA-Ausschusses, heißt es in der Erklärung des Bundesverfassungsgerichts.
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