14.11.2016 19:46 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: Gema darf Verlage nicht pauschal an Tantiemen beteiligen
Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts steht die langjährige Praxis der Verwertungsgesellschaft Gema vor dem Aus, Musikverlage pauschal an den Einnahmen aus Nutzungsrechten zu beteiligen. Vorbild war das BGH-Urteil gegen die VG Wort.
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