Das Landgericht München hat den Onlinevideorekorder YouTV.de als urheberrechtswidrig bezeichnet. Doch der Dienst ist weiter online, weil sich das Urteil nur auf eine Funktion beziehen soll. Der Betreiber erklärt: Das Verfahren und Urteil betrifft die Funktion "record all", die nicht mehr aktiv ist. (Urheberrecht, Internet)