08.11.2016 22:22 Uhr, Quelle: CHIP
Bauspar-Urteil des BGH: So holen Sie sich jetzt unzulässige Gebühren zurück
Darlehensgebühren sind unzulässig - auch bei Bausparern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Betroffene Bausparer können die gezahlten Gebühren nun zurückfordern.
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