29.10.2016 11:10 Uhr, Quelle: Heise
Keine Ausnahme bei Haftbefehl: Assange darf nicht zu Beerdigung
Wenn der Wikileaks-Gründer die Botschaft Ecuadors verlässt, um an der Beerdigung eines Freundes teilzunehmen, würde man ihn verhaften. Das schwedische Recht lässt eine Aussetzung von Haftbefehlen nicht zu.
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