19.10.2016 15:30 Uhr, Quelle: CHIP
Krasses EuGH-Urteil erlaubt Sie zu bespitzeln: Webseiten-Betreiber dürfen IP-Adressen speichern
Webseiten-Betreiber dürfen die IP-Adressen ihrer Besucher speichern. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, laut der IPs zwar personenbezogene Daten sind, das aber nicht die Speicherung verbietet.
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