Nach Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken steigen die Kosten für Verbraucher um 15 Prozent. Sie liegen derzeit bei durchschnittlich 872 Euro. Abmahnanwälte nutzen unter anderem eine Ausnahme im Gesetz, um einen Streitwert von mehr als 1000 Euro anzusetzen.