03.10.2016 10:32 Uhr, Quelle: Engadget german
Vereinfachte Kündigungen und Widersprüche
Seit 1. Oktober dürfen Unternehmen in ihren Nutzungsbedingungen nicht auf die Schriftform pochen, etwa wenn es um Kündigungen oder Widersprüche geht (BGB §309: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit). Ab sofort reicht die Textform.
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