Die Tagesschau-App war unzulässig und machte den deutschen Zeitungsverlagen mit Gebührengeldern Konkurrenz. Das Oberlandesgericht Köln urteilte nun, dass die App so nicht hätte verbreitet werden dürfen, allerdings nur am Beispieltag 15. Juni 2011. Seitdem hat sich viel getan, meint die ARD und sieht den Vorgang gelassen.