23.09.2016 18:46 Uhr, Quelle: Heise
Mit Zusatzerklärung kann CETA 2017 vorläufig in Kraft treten
Nachverhandlungen zu CETA wird es nicht geben, aber noch eine "Zusatzerklärung“ mit weiteren „Klarstellungen“ zum Investitionsschutz, öffentlichen Dienstleistungen und Umweltstandards.
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