Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird. (Störerhaftung, WLAN)