Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass zumindest Geschäftsbetreiber offene WLANs anbieten können, ohne für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer zu haften. Aufgrund einiger Auflagen bestehen aber Zweifel, ob das Urteil tatsächlich wegweisend für die Verbreitung von offenen Netzen ist.