Der Europäische Gerichtshof verneint eine Störerhaftung von gewerblichen Betreibern öffentlicher WLANs. Er schafft aber zugleich neue Rechtsunsicherheiten, die einer öffentlichen WLAN-Versorgung entgegenstehen. Urheberrechtsinhaber können verlangen, dass Betreiber das WLAN durch Passwort sichern und die Identität der Nutzer feststellen.