Die Verbraucherzentrale NRW zieht gegen Amazon vor Gericht. Grund ist der zur IFA 2016 auch in Deutschland eingeführte Dash Button, der es Nutzern mit einem Fingerdruck erlaubt, Konsumgüter bei Amazon nachzubestellen. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Amazon auf diesem Weg (unbequeme) gesetzliche Bestimmungen umgeht.