Das Urteil verschärft die mögliche Haftung für Weblinks, die von Medien wie auch Bloggern gesetzt werden. Wer immer mit "Gewinnerzielungsabsicht" veröffentlicht, muss demnach vor einer Verlinkung "notwendige Überprüfungen" vornehmen, ob dort zugängliche Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers veröffentlicht wurden.