Die Bundesrepublik Deutschland ist von der jüngsten EU-Entscheidung bezüglich Apples Steuerlast nicht direkt betroffen. Die geforderten bis zu 13 Milliarden Euro Nachzahlungen soll Apple der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zufolge an Irland geleistet werden. Aber in einem kleinen Satz eröffnet sie für andere Staaten die Möglichkeit, ebenfalls ihre Forderungen an Apple zu überprüfen