Das Amtsgericht Offenburg hat mit Beschluss vom 20. Juli einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Identifizierung eines Tauschbörsennutzers mit Hilfe von Providerdaten "wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit abgelehnt". Beim Upload von nur wenigen, urheberrechtlich geschützten Dateien sei kein "strafrechtlich relevanter materieller Schaden eingetreten", heißt es im Beschluss. (Urheberrecht)