01.09.2016 16:10 Uhr, Quelle: Heise

Urteil: Entgelt für Online-Übermittlung von Tickets ist unzulässig

Ticket-Anbieter Eventim verlangte von Kunden 2,50 Euro Gebühr für die digitale Übersendung von Eintrittskarten zum Selbstausdrucken. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt - und recht bekommen.

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