Wer nicht sorgfältig mit seinen Anmeldetdaten umgeht, haftet auch für nicht selbst eingestellte Beiträge bei Facebook. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wendet damit eine Ebay-Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf das Social Network an. Anlass des Verfahrens waren herabsetzende und persönlich beleidigende Postings.