13.08.2016 10:59 Uhr, Quelle: Engadget german
Gericht: „Schwein" als Emoji ist eine grobe Beleidigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch Emoji als Beleidigung gelten können. Dabei ging es um die Emoji „Schwein" und „Bärenkopf" (eigentlich „monkey face"). Eine andere Person mit einem
Weiterlesen bei Engadget german
JustMac.info