02.08.2016 16:10 Uhr, Quelle: Heise
Fehler im Angebot – BGH sieht Online-Verkäufer in der Pflicht
Auch wenn Händler nicht über eine eigene Verkaufsplattform ihre Waren anbieten sind sie laut Bundesgerichtshof verpflichtet, ihre Angebote zu überprüfen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info