Am Montag ist es offiziell soweit: Ab dem 1. August fällt der Routerzwang, sämtliche Kunden haben dann den Anspruch auf eine freie Auswahl. Betroffen sind in erster Linie die Kabelnetzbetreiber, bei der Umsetzung gibt es aber einige Unterschiede, wie die Beispiele Unitymedia und Vodafone Kabel Deutschland zeigen.