Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, steht die Frage im Raum: Ist die anlasslose Datensammlung überhaupt noch mit dem EU-Recht vereinbar? Ja, sagt nun der EuGH-Generalanwalt – allerdings nur in sehr eng gesetzten Grenzen.