Eine Folgeinsolvenz von Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de könnte dazu führen, dass Besitzer bestimmter Tickets nicht fliegen können. "Inhaber solcher Flugkarten müssten dann damit rechnen, nicht abgefertigt zu werden", hieß es bei einer großen deutschen Reisegesellschaft zur Insolvenz von Unister. (Unister, Verbraucherschutz)