15.07.2016 15:28 Uhr, Quelle: Heise
Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung ab
Das Bundesverfassungsgericht sieht mit dem Protokollieren von Nutzerspuren allein noch "keinen derart schwerwiegenden Nachteil verbunden", der es rechtfertigen würde, das Gesetz vorläufig außer Kraft zu setzen.
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