Im August 2014 entschied das Gericht in New York, dass Microsoft den US-Behörden auch Zugriff auf Kundendaten im Ausland gewähren muss. Das Urteil von Richterin Loretta Preska sorgte für einiges Aufsehen, und Microsoft kündigte eine Berufung an. Diese war nun erfolgreich, womit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wurde.