Wenn ein iPhone, während es durch AppleCare geschützt ist, kaputt geht, wird es für gewöhnlich ausgetauscht. In der Regel jedoch nicht durch ein neues, denn laut Apples Garantiebestimmungen wird es mit einem neuwertigen ersetzt. In den Niederlanden hat eine Klägerin nun Recht bekommen, dass das so nicht geht. Bei Garantiefall Neugerät Ein Gericht in Amsterdam ().