Wenn ein iPhone innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf den Geist aufgibt, sorgt Apple kostenlos für Ersatz. Das Austauschgerät soll dabei »gleichwertig zu einem Neugerät« sein - im Allgemeinen wählt Apple dafür also kein Neugerät, sondern ein generalüberholtes iPhone, in dem neue und wiederverwendete Teile kombiniert sind.
In Amsterdam hat ein Gericht nun entschieden, dass einer betroffenen