Im Streit um zu Dumpingpreisen verkaufte Hörspiele hat der Zahlungsdienstleister Paypal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss dem Inhaber der Urheberrechte die Kontodaten der Betrüger nennen, weil diese Paypal zur Abwicklung der Geschäfte nutzten. (Paypal, Urheberrecht)