Der Hersteller hatte 2010 fälschlicherweise behauptet, der Gebrauchtsoftware-Händler dürfe Einzellizenzen aus Adobe-Volumenpaketen nicht weiterverkaufen, und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Jetzt muss er Usedsoft unter anderem entstandene Rechtberatungskosten für dessen Kunden erstatten.