06.07.2016 17:28 Uhr, Quelle: golem
Oberlandesgericht: Unbenutzter Softwareschlüssel darf verkauft werden
Wird ein nicht aktivierter Softwareschlüssel verkauft, ist dem Gericht die Rechtslage zum Handel mit benutzter Software egal. Die Beschwerde wurde auf Kosten des Antragstellers abgewiesen. (Software, Usedsoft)
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