04.07.2016 12:55 Uhr, Quelle: golem
eDates.de: Datingservice muss Kündigungen erleichtern
Bei eDates.de kann nur kündigen, wer die unterschriebene Erklärung mindestens einscannt und per E-Mail absendet. Der Datingservice muss das laut dem Landgericht München jetzt ändern. (Verbraucherschutz, Internet)
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