Google lässt sich in seiner Datenschutzerklärung das Recht einräumen, Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand zu speichern - eine private Vorratsdatenspeicherung. Ob das Unternehmen dabei mit der Einwilligung der Verbraucher argumentieren kann, ist unklar. (Google, Vorratsdatenspeicherung)