Handy-Besitzer müssen unerwünschte Werbe-SMS auf ihrem Handy zukünftig nicht mehr in Kauf nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt mit einem Urteil (Az.: I ZR 191/04) die Verbraucherrechte gegenüber den Telefongesellschaften gestärkt. Dem Urteil zufolge dürfen auch Privatpersonen Auskunft über die Absender unerwünschter Werbe-SMS verlangen. Die Anwender können Namen und Anschrift des Inhabers der Rufnummer verlangen, von der die SMS gesendet wurde.