Für den Begriff „Polizei“ kann das Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz beantragen und damit privaten Unternehmen den Gebrauch untersagen. Zu diesem Ergebnis kam nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und folgte damit dem Urteil des Landgerichts Bochum aus der ersten Instanz.