Das hat das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz entschieden. Es wies damit die Klage eines Bundestagsabgeordneten der Linken zurück. Dieser wollte wissen, ob und in welchem Umfang der BND ihn betreffende personenbezogene Daten an den US-Geheimdienst weitergegeben beziehungsweise welche der BND von der NSA erhalten hat.